1001 sdsad
XXXX Dieser Beitrag befasst sich mit der Anrede des Patienten und der Bitte um Teilnahme.XXXX
Zusammenfassung und Bewertung:
Die persönliche Anrede des Patienten und die Formulierung der Patienteneinwilligungserklärung als Bitte ist zwar in keiner regulatorischen Vorgabe festgeschrieben, wird jedoch von fast allen Ethikkommissionen gefordert. "Der Proband, Patient oder eventuell das Kind und/oder die Eltern bzw. Betreuer sollen durchgehend direkt angesprochen werden, wobei sich die Auswahl der Worte und des Inhaltes u. a. auch an Fragen des Taktes und der Menschlichkeit orientieren muss" [EK Lübeck, 2005].
Die persönliche Anrede ist eine vertrauensbildende Maßnahme. Die Patienteninformation sollte daher mit einer solchen Anrede beginnen.
Insbesondere die persönlich formulierte Bitte zur Teilnahme bindet den Patienten besser in die Aufklärung ein. Sie unterstützt außerdem das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und wird daher empfohlen.
Musterlösung oder Standardsatz:'
„Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, wir möchten Sie um Ihre Einwilligung zur Teilnahme an einem Forschungsvorhaben bitten. Hierzu erhalten Sie im folgenden Informationen zum Ablauf des Forschungsvorhabens“
XXXX
XXXX Zusammenfassung der Quellen Buch 1. Auflage XXX
XXXX (Datenschutz-) Rechtliches Gutachten Buch, 1. Auflage XXXX
Dieses Item hat keine datenschutzrechtliche Relevanz.
Die explizite „Bitte um Teilnahme“ ist nicht verbindlich vorgeschrieben. Jedoch kann eine solche Formulierung bereits als ein Hinweis auf die Freiwilligkeit der Einwilligung verstanden werden, die Grundvoraussetzung für ihre Gültigkeit ist. Eine derartige Bitte wird daher empfohlen.
Quellen
Regulatorische Vorgaben
XXX Hier würden die einzelnen Gesetze, etc. aufgezählt, Deklaration von Helsinki, AMG, GCP, BDSG, DAtenschutzgesetze bekommen eigene Überschriften, sonst aufzählung wie unten XXXX
Ethikkommissionen
Arbeitskreis der medizinischen Ethikkommissionen
XXXX Stellungnahme von asdfasdfadsf: "Zitat" [2]
XXXX Mustertexte: Der AK EK bietet verschiedene Musterdokumente an, in denen XXXXX
Stellungnahmen einzelner Ethikkommissionen
XXXX Hier nur Aufzählung XXXX
- EK Giessen: Dies ist nur ein Beispiel was die verzapft haben könnte XXXX
- EK Oldenburg: Hatte bisher nix zu sagen, gibbet noch gar nich XXXX
Referenzprojekte
XXXX wie KN Parkinson, etc. XXXX
Verfügbares Material im Internet
XXXX z.B. Mustertexte des AK EK XXXX
Quellen
Patrick Breyer: 116-Der datenschutzrechtliche Schutz von Körpersubstanzen, die Patienten zu Analysezwecken entnommen wurden
3.8. Weiter gehende Aufbewahrung und Nutzung mit Einwilligung der Betroffenen [...] Im Interesse aller derzeitigen und zukünftigen Patienten bitten wir Sie, sich damit einverstanden zu erklären, dass das Klinikum Ihre Behandlungsunterlagen sowie Blut, Gewebe und andere Körpersubstanzen, die Ihnen zu Behandlungszwecken entnommen werden und deren Aufbewahrung zu Ihrer weiteren Behandlung nicht mehr erforderlich ist, zu Zwecken der Forschung und zur Sicherstellung der allgemeinen medizinischen Versorgung in personenbezogener Form längstens 30 Jahre über den Abschluss Ihrer Behandlung hinaus aufbewahren und nutzen darf. [...]
Beispiele von Musterprojekten
Kompetenznetz Parkinson
KNP-Patienteninformation
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patientin, lieber Patient,
Sie wurden von Ihrem Arzt nach Ihrer Bereitschaft gefragt, am Kompetenznetz Parkinson teilzunehmen. Mit diesen Zeilen möchten wir Ihnen wichtige allgemeine Informationen über das Kompetenznetz geben. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch und wenden Sie sich bei Unklarheiten oder zusätzlichen Fragen an Ihren behandelnden Arzt.
GEPARD Proben-Begleitschein
GEPARD Probandeneinwilligung-Rücknahme
GEPARD Probandeninformation
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patientin, lieber Patient,
Sie wurden von Ihrem Arzt nach Ihrer Bereitschaft gefragt, an GEPARD. Mit diesen Zeilen möchten wir Ihnen wichtige allgemeine Informationen über GEPARD und das Kompetenznetz Parkinson geben. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch und wenden Sie sich bei Unklarheiten oder zusätzlichen Fragen an Ihren behandelnden Arzt.