08 Persönliche Anrede des Patienten, Bitte um Teilnahme

Aus EUMI-Praxisbuch
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Zusammenfassung

Die persönliche Anrede des Patienten und die Formulierung der Patienteneinwilligungserklärung als Bitte ist zwar in keiner regulatorischen Vorgabe festgeschrieben, wird jedoch von fast allen Ethikkommissionen gefordert. "Der Proband, Patient oder eventuell das Kind und/oder die Eltern bzw. Betreuer sollen durchgehend direkt angesprochen werden, wobei sich die Auswahl der Worte und des Inhaltes u. a. auch an Fragen des Taktes und der Menschlichkeit orientieren muss" [EK Lübeck, 2005].

Standardsatz / -lösung

„Sehr geehrte Patientin/ Studienteilnehmerinnen, sehr geehrter Patient/Studienteilnehmer wir möchten Sie um Ihre Einwilligung zur Teilnahme an einem Forschungsvorhaben bitten. Hierzu erhalten Sie im folgenden Informationen zum Ablauf des Forschungsvorhabens“ Für Minderjährige: „Liebe Patientin/ Studienteilnehmerinnen, lieber Patient/Studienteilnehmer wir möchten Dich um Deine Einwilligung zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt bitten. Hierzu erhäslt Du gleich Informationen zum Ablauf des Forschungsprojekts."

Die explizite „Bitte um Teilnahme“ ist nicht verbindlich vorgeschrieben. Jedoch kann eine solche Formulierung bereits als ein Hinweis auf die Freiwilligkeit der Einwilligung verstanden werden, die Grundvoraussetzung für ihre Gültigkeit ist.

Eine derartige Bitte wird daher empfohlen.

Bewertung

Die persönliche Anrede ist eine vertrauensbildende Maßnahme. Die Patienteninformation sollte daher mit einer solchen Anrede beginnen. Insbesondere die persönlich formulierte Bitte zur Teilnahme bindet den Patienten besser in die Aufklärung ein. Sie unterstützt außerdem das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und wird daher empfohlen.