1001 sdsad: Unterschied zwischen den Versionen

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uni-oldenburg>Christoph
 
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Aktuelle Version vom 11. März 2021, 12:17 Uhr

XXXX Dieser Beitrag befasst sich mit der Anrede des Patienten und der Bitte um Teilnahme.XXXX

Zusammenfassung und Bewertung:

Die persönliche Anrede des Patienten und die Formulierung der Patienteneinwilligungserklärung als Bitte ist zwar in keiner regulatorischen Vorgabe festgeschrieben, wird jedoch von fast allen Ethikkommissionen gefordert. "Der Proband, Patient oder eventuell das Kind und/oder die Eltern bzw. Betreuer sollen durchgehend direkt angesprochen werden, wobei sich die Auswahl der Worte und des Inhaltes u. a. auch an Fragen des Taktes und der Menschlichkeit orientieren muss" [EK Lübeck, 2005].

Die persönliche Anrede ist eine vertrauensbildende Maßnahme. Die Patienteninformation sollte daher mit einer solchen Anrede beginnen.

Insbesondere die persönlich formulierte Bitte zur Teilnahme bindet den Patienten besser in die Aufklärung ein. Sie unterstützt außerdem das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und wird daher empfohlen.

Musterlösung oder Standardsatz:'

„Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, wir möchten Sie um Ihre Einwilligung zur Teilnahme an einem Forschungsvorhaben bitten. Hierzu erhalten Sie im folgenden Informationen zum Ablauf des Forschungsvorhabens“

XXXX

XXXX Zusammenfassung der Quellen Buch 1. Auflage XXX

XXXX (Datenschutz-) Rechtliches Gutachten Buch, 1. Auflage XXXX

Dieses Item hat keine datenschutzrechtliche Relevanz.

Die explizite „Bitte um Teilnahme“ ist nicht verbindlich vorgeschrieben. Jedoch kann eine solche Formulierung bereits als ein Hinweis auf die Freiwilligkeit der Einwilligung verstanden werden, die Grundvoraussetzung für ihre Gültigkeit ist. Eine derartige Bitte wird daher empfohlen.


Quellen

Regulatorische Vorgaben

XXX Hier würden die einzelnen Gesetze, etc. aufgezählt, Deklaration von Helsinki, AMG, GCP, BDSG, DAtenschutzgesetze bekommen eigene Überschriften, sonst aufzählung wie unten XXXX

Ethikkommissionen

Arbeitskreis der medizinischen Ethikkommissionen

XXXX Stellungnahme von asdfasdfadsf: "Zitat" [2]

XXXX Mustertexte: Der AK EK bietet verschiedene Musterdokumente an, in denen XXXXX


Stellungnahmen einzelner Ethikkommissionen

XXXX Hier nur Aufzählung XXXX

  • EK Giessen: Dies ist nur ein Beispiel was die verzapft haben könnte XXXX
  • EK Oldenburg: Hatte bisher nix zu sagen, gibbet noch gar nich XXXX

Referenzprojekte

XXXX wie KN Parkinson, etc. XXXX

Verfügbares Material im Internet

XXXX z.B. Mustertexte des AK EK XXXX


Quellen

Patrick Breyer: 116-Der datenschutzrechtliche Schutz von Körpersubstanzen, die Patienten zu Analysezwecken entnommen wurden

3.8. Weiter gehende Aufbewahrung und Nutzung mit Einwilligung der Betroffenen [...] Im Interesse aller derzeitigen und zukünftigen Patienten bitten wir Sie, sich damit einverstanden zu erklären, dass das Klinikum Ihre Behandlungsunterlagen sowie Blut, Gewebe und andere Körpersubstanzen, die Ihnen zu Behandlungszwecken entnommen werden und deren Aufbewahrung zu Ihrer weiteren Behandlung nicht mehr erforderlich ist, zu Zwecken der Forschung und zur Sicherstellung der allgemeinen medizinischen Versorgung in personenbezogener Form längstens 30 Jahre über den Abschluss Ihrer Behandlung hinaus aufbewahren und nutzen darf. [...]





Beispiele von Musterprojekten

Kompetenznetz Parkinson

KNP-Patienteninformation

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patientin, lieber Patient,

Sie wurden von Ihrem Arzt nach Ihrer Bereitschaft gefragt, am Kompetenznetz Parkinson teilzunehmen. Mit diesen Zeilen möchten wir Ihnen wichtige allgemeine Informationen über das Kompetenznetz geben. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch und wenden Sie sich bei Unklarheiten oder zusätzlichen Fragen an Ihren behandelnden Arzt.


GEPARD Proben-Begleitschein

GEPARD Probandeneinwilligung-Rücknahme

GEPARD Probandeninformation

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patientin, lieber Patient,

Sie wurden von Ihrem Arzt nach Ihrer Bereitschaft gefragt, an GEPARD. Mit diesen Zeilen möchten wir Ihnen wichtige allgemeine Informationen über GEPARD und das Kompetenznetz Parkinson geben. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch und wenden Sie sich bei Unklarheiten oder zusätzlichen Fragen an Ihren behandelnden Arzt.