51 Identität des aufklärenden Arztes: Unterschied zwischen den Versionen

Aus EUMI-Praxisbuch
Zur Navigation springen Zur Suche springen
uni-oldenburg>Christoph
K (Christoph verschob die Seite 56 Identität des aufklärenden Arztes nach 51 Identität des aufklärenden Arztes, ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen)
 
K (1 Version importiert: import from https://vf-mi.virt.uni-oldenburg.de/mediawiki)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 11. März 2021, 12:17 Uhr

Zusammenfassung

Die Identität des aufklärenden Arztes ist durch Angabe von Name und Vorname sicherzustellen und zu dokumentieren. Manche Ethikkommissionen fordern darüber hinaus, dass zusätzlich die Kontaktadresse einschließlich Telefonnummer angegeben werden muss (z. B. über den offiziellen Briefkopf der zuständigen Klinik).

Standardsatz / -lösung

„Ich wurde durch ... <Name, Vorname und Telefonnummer des aufklärenden Arztes> ... über die Studie informiert.“

(Datenschutz-) Rechtliche Bewertung

Die Angabe des Arztes ergänzt und vervollständigt die bei Item 50 „Fragen des Patienten, Antworten des Arztes“ erfassten Angaben und erleichtert deren Beweisfunktion. Sie ist nicht explizit vorgeschrieben.

Bewertung

Der aufklärende Arzt entspricht in der Regel dem nach den Vorgaben der Ethikkommissionen zu nennenden lokalen Prüfarzt und ist zumeist erster Ansprechpartner für den Patienten.

Seine Identität (Name, Vorname, eventuell Telefonnummer und Adresse) ist in Freitextfeldern zu dokumentieren.